Aktuelle Prüfungsordnung (PO) findest du unter DTU-Regelwerke
TURP Zulassungsvoraussetzungen vom 1. bis 3. Poom bzw. vom 1. bis 5. Dan
Folgende beiden Zulassungsvoraussetzungen sind notwendig:
- Einmalig zum 1. Poom / Dan ein Kampfrichteranwärterlehrgang entweder Technik oder Zweikampf, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
- Für alle Poom / Danprüfungen bis einschließlich 5. Dan ist die Teilnahme an einem TURP Danvorbereitungslehrgang (dieser darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen) Zulassungsvoraussetzung.
Zusätzlich sind die jeweiligen Vorbereitungszeiten laut DTU-Prüfungsordnung einzuhalten.
Ab dem 6. Dan entfallen laut DTU-Prüfungsordnung die Zulassungsvoraussetzungen.
