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Prüfungsordnung

Aktuelle Prüfungsordnung (PO) findest du unter DTU-Regelwerke

TURP Zulassungsvoraussetzungen vom 1. bis 3. Poom bzw. vom 1. bis 5. Dan

Folgende beiden Zulassungsvoraussetzungen sind notwendig:

  • Einmalig zum 1. Poom / Dan ein Kampfrichteranwärterlehrgang entweder Technik oder Zweikampf, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Für alle Poom / Danprüfungen bis einschließlich 5. Dan ist die Teilnahme an einem TURP Danvorbereitungslehrgang (dieser darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen) Zulassungsvoraussetzung.

Zusätzlich sind die jeweiligen Vorbereitungszeiten laut DTU-Prüfungsordnung einzuhalten.

Ab dem 6. Dan entfallen laut DTU-Prüfungsordnung die Zulassungsvoraussetzungen.